Sachverständigenbüro Förster GmbH

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Mathias Förster

Schadenbegleitung (Sach- und Haftpflichtschäden)

 

 

Impressum:

 

Sachverständigenbüro Förster GmbH
Händelstraße 50
40593 Düsseldorf
 
Telefon: +49 (0)211 / 9718300
Email: info@svfoerster.de

 

 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dipl.-Bauing./Dipl.-Kfm. Mathias Förster

 

 

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 103171
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE366297030

 

 

Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Dipl.-Bauing./Dipl.-Kfm. Mathias Förster
Händelstraße 50
40593 Düsseldorf

 

 

Öffentlichkeitsbeauftragter:
Maximilian Allermann

 

 

Nachhaltigkeitsbeauftragter:
Dominic Schmaus

 

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

 

Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf

 

 

Berufsbezeichnung:
Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden an Gebäuden

 

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, Ergo-Platz 1, 40477 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Tätigkeiten im geografischen Bereich Europa.

 

 

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt darüber hinaus eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
 
Die Sachverständigenbüro Förster GmbH ist grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

 

Datenschutzerklärung:

 

Wir, die Sachverständigenbüro Förster GmbH, Händelstraße 40, 40593 Düsseldorf freuen uns, dass Sie unsere Website www.svfoerster.de besuchen. Von großer Bedeutung für uns ist der Schutz Ihrer Privatsphäre. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle über den Datenschutz in unserem Unternehmen informieren. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "Verantwortlicher", "Dritter" etc. wird auf die Definitionen in Artikel 4 der DSGVO verwiesen.

 

 

§ 1 Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO:
 
Sachverständigenbüro Förster GmbH
Händelstraße 50
40593 Düsseldorf
Email: datenschutz@svfoerster.de

 

Bei allen Fragen und als Ansprechpartner zum Thema Datenschutz bei uns steht Ihnen unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter jederzeit zur Verfügung.

 

Christoph Reiß
REISS Büro & Datentechnik
Westfälische Straße 51
57462 Olpe

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.

 

 

§ 2 Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung:
 
Im Folgenden informieren wir über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung unserer Website.
 
a) Beim Besuch der Webseite
 
Beim Aufrufen unserer Website www.svfoerster.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

 

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)
  • Verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers

 

Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

 

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität
  • Weitere administrative Zwecke

 

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
 
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns kurzzeitig gespeichert. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist uns anhand dieser Daten nicht möglich. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug zum einzelnen Nutzer herzustellen. In anonymisierter Form werden die Daten daneben zu statistischen Zwecken verarbeitet, ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.
 
b) Nutzung des Kontaktformulars
 
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
 
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

 

 

§ 3 Weitergabe von Daten:
 
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
 
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

 

  • Sie Ihre nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

 

 

§ 4 Cookies:
 
Wir setzen auf unserer Seite keine Cookies ein.

 

 

§ 5 Social Media Plugins:
 
Wir setzen auf unserer Seite keine Social Media Plugins ein.

 

 

§ 6 Betroffenenrechte:
 
Sie haben uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

 

  • Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art.16, 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung die wir auf Grundlage berechtigter Interessen durchführen (Art.21 DSGVO), siehe hierzu die weiteren Informationen am Ende dieser Erklärung
  • Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren

 

 

§ 7 Widerspruchsrecht:
 
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art.21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
 
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: datenschutz@svfoerster.de

 

 

§ 8 Datensicherheit:
 
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
 
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

 

 

§ 9 Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung:
 
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 02.12.2024.
 
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

 

 

§ 1 Geltung:

 

  1. Die Rechtsbeziehungen des öffentlich bestellten Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
  2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

 

§ 2 Auftrag:

 

  1. Die Annahme eines Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.
  2. Gegenstand des Auftrags ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden.
  3. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

 

 

§ 3 Durchführung des Auftrags:

 

  1. Der Auftrag ist entsprechend den für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
  2. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis kann der Sachverständige nicht gewährleisten.
  3. Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen. Auch darüber hinaus kann der Sachverständige Hilfskräfte einsetzen, sofern der Auftraggeber zustimmt und Art und Umfang der Mitwirkung im Gutachten offengelegt wird.
  4. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Sachverständigen mit Zustimmung des Auftraggebers auf dessen Kosten.
  5. Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier unvorhergesehene, im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens oder im Verhältnis zum vereinbarten Honorar zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dieser hat zudem einer Angleichung des Honorars auch bei einer Pauschalvereinbarung zuzustimmen.
  6. Der Sachverständige wird vom Auftraggeber ermächtigt und bevollmächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
  7. Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist zu erstatten.
  8. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in der Regel in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.
  9. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Sachverständige die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Gutachtenauftrags überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

 

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers:

 

  1. Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächlichen Feststellungen, fachlichen Schlussfolgerungen, Bewertungen oder das Ergebnis des Gutachtens verfälschen können.
  2. Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen den Zugang zum Gutachtenobjekt zu ermöglichen.
  3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 5 Schweigepflicht des Sachverständigen:

 

  1. Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.
  2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen. Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.
  3. Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe und eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangten Kenntnisse befugt, wenn er aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.

 

 

§ 6 Urheberschutz:

 

  1. Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
  2. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
  3. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
  4. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet. Untersuchungs- und Gutachtenergebnisse dürfen zu Zwecken der Werbung durch den Auftraggeber nur mit Zustimmung des Sachverständigen und mit seiner Billigung des Wortlauts der Werbung verwendet werden.

 

 

§ 7 Honorar:

 

  1. Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Diese richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Sachverständigem.
  2. Diese gelten auch für jede weitere, nicht vom Sachverständigen veranlasste Tätigkeit in dieser Sache, auch z.B. für eine eventuelle Tätigkeit vor Gericht unter Anrechnung einer eventuell erhaltenen Entschädigung.

 

 

§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug:

 

  1. Das vereinbarte Honorar wird mit Abnahme der Leistung und Zugang der Rechnung beim Auftraggeber, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung fällig. Zahlungen haben bis 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Die postalische Übersendung angefertigter Schriftsätze unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig. Der Vorschuss wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung fällig.
  2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.
  3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Pflichtverletzung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher anzusetzen, wenn der Sachverständige eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
  4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen zur Folge. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Das Gleiche gilt bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellungen, Insolvenz oder Nachsuchen eines Vergleichs des Auftraggebers.
  5. Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.

 

 

§ 9 Fristüberschreitung:

 

  1. Die Frist zur Ablieferung des Gutachtens (vgl. § 3 Abs. 7) beginnt mit Vertragsabschluss. Benötigt der Sachverständige für die Erstattung des Gutachtens Unterlagen des Auftraggebers (vgl. § 4 Abs. 2) oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses.
  2. Bei der Überschreitung des Ablieferungstermins kann der Auftraggeber nur im Falle der von dem Sachverständigen zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
  3. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Dies gilt ebenfalls, wenn der Auftraggeber nicht die notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorlegt. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend. Wird durch solche Lieferhindernisse dem Sachverständigen die Erstattung von Gutachten völlig unmöglich, so werden die Vertragsparteien von ihren Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers in allen diesen Fällen sind ausgeschlossen.

 

 

§ 10 Kündigung:

 

  1. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
  2. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind u.a. Widerruf der öffentlichen Bestellung oder ein Verstoß gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.
  3. Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind u.a. Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann (vgl. § 4 Abs. 1), Nichtzahlung der vereinbarten Abschlagszahlung, Insolvenz des Auftraggebers und wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrags notwendige Sachkunde fehlt.
  4. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Unberührt hiervon sind die Rechte des Auftraggebers, falls der Sachverständige eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  5. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen nur insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar sind.
  6. In allen anderen Fällen behält der Sachverständige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Auftraggeber beim Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % des Honorars für die vom Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

 

 

§ 11 Mängelhaftung:

 

  1. Ist das Gutachten mangelhaft, kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nacherfüllung verlangen.
  2. Ist der Sachmangel nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch nicht beseitigt oder schlägt dieser fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder das Honorar mindern.
  3. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen dem Sachverständigen egenüber schriftlich angezeigt werden; anderenfalls erlöschen die verschuldensunabhängigen Mängelansprüche.
  4. Mängelansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Abnahme des Gutachtens. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Sachverständigen, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Gutachtens.

 

 

§ 12 Haftung:

 

  1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz sind bei Verletzung von Nebenpflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ausgeschlossen.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit des Sachverständigen, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet der Sachverständige im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung maximal bei Sachschäden mit € 2.000.000,00 und Vermögensschäden mit € 1.000.000,00. Bei zweckentfremdeter Benutzung oder unvereinbarter Weitergabe ist eine Haftung in diesem Fall (auch gegenüber Dritten) ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Hat der Sachverständige eine Pflichtverletzung, die nicht in der Herstellung eines mangelhaften Gutachtens besteht, nicht zu vertreten, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt berechtigt.

 

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

 

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Sachverständigen.
  2. Gerichtsstand am Geschäftssitz des Sachverständigen ist vereinbart, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

§ 14 Schlussbestimmungen:

 

  1. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll die Regelung gelten, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zweckentsprechenden Bestimmungen zu ersetzen.